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Öffentlichkeitsprinzip
Um was geht es?
Das im Kanton Zürich geltende Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten. Dazu verpflichtet es einerseits diese staatlichen Stellen, von sich aus mit Informationen von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu gelangen und damit eine aktive Informationspolitik zu betreiben (siehe «Aktives Informieren»). Anderseits gibt es jeder Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den bei einer staatlichen Stelle vorhandenen Informationen. Als Folge davon sind die angefragten staatlichen Stellen verpflichtet, solche Gesuche zu beantworten (siehe «Informationszugang»).
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Kontakt
Koordinationsstelle IDG
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 20 05
E-Mail
idg@sk.zh.ch
