Amtsblatt

Das Amtsblatt ist das amtliche Publikationsorgan des eidgenössischen Standes Zürich. Hier oder in Beilagen können Verfügungen, Beschlüsse und andere amtliche Texte der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Behörden veröffentlicht werden, die nicht in der Offiziellen Gesetzessammlung erscheinen.

Im Amtsblatt können auch nichtamtliche Anzeigen veröffentlicht werden. Der Regierungsrat legt die Grundsätze darüber fest, welche Art von privaten Inseraten aufgenommen wird. Er regelt auch die Einzelheiten über Preis, Abgabe und Bezug der amtlichen Publikationsorgane. Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint wöchentlich, jeweils am Freitag.